Unter diesen Umständen ist die vorbehaltlose Anordnung der Entfernung des Innenausbaus nicht verhältnismässig. Gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung17 ist der Beschwerdegegnerschaft deshalb eine Frist anzusetzen, innert der sie entweder ein neues Gesuch um Bewilligung eines zonenkonformen Projekts stellt oder aber den Wohnteil zurückbaut. Falls der Beschwerdegegner 2 fristgerecht ein Baugesuch einreicht, das sich aber als nicht bewilligungsfähig erweist, wäre in jenem Zeitpunkt eine neue Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzusetzen.