Ebenso können die fest verschraubten Läden vor den Fenstern ohne grossen Aufwand wieder entfernt werden. Wenn der Innenausbau auf dem aktuellen Stand belassen wird, bietet auch die Türe mit dem Vorhängeschloss keine genügende Sicherheit, zu verhindern, dass der Wohnteil zum Wohnen verwendet wird. Auch wenn die Gemeinde der Auffassung ist, sie könne das Nutzungsverbot zu Wohnzwecken mittels Kontrollen sicherstellen, genügt dies nach der Praxis nicht, um den gesetzmässigen Zustand sicherzustellen.16 Es ist viel mehr mit baulichen Massnahmen sicherzustellen, dass der ohne Bewilligung sanierte Wohnteil nicht mehr zum Wohnen geeignet ist.