Er nutzt den fraglichen Standort einerseits zur Futterproduktion und andererseits im Frühjahr und im Herbst als Weide. Der Ökonomieteil dient ihm als Futterlager sowie als Weidestall. Die Gemeinde und die Beschwerdegegnerschaft weisen darauf hin, dass die Böschungssicherung bereits früher bestand. Dies ergibt sich auch teilweise aus den Fotos in den Vorakten.15 Die Beschwerdegegnerschaft und die Gemeinde haben überzeugend dargelegt, dass eine Böschungssicherung auch künftig erforderlich sei, insbesondere aufgrund der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Grundstücks.