25 Abs. 2 RPG und Art. 84 Abs. 1 BauG vom 15. August 2018 über die Zonenkonformität bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone und über Ausnahmegesuche sowie der Bauabschlag der Gemeinde für das nachträgliche Baugesuch "Renovation des bestehenden Wohnteils" samt Wiederherstellungsverfügung betreffend Aussenkamin, Küche und Benützungsverbot sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen und bilden nicht Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. 2. Wiederherstellung