Diese sei jedoch aufgrund ihres maroden Zustands erneuerungsbedürftig gewesen. Die Löffelsteine und der Verbundsbelag würden auf dem zum Teil durchnässten und dadurch schlammigen Boden den Zugang zum Ökonomieteil sicherstellen und einen Abstellplatz für schwere Landwirtschaftsmaschinen ermöglichen. Somit dienten diese Elemente der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Grundstücks durch den Beschwerdegegner 2, weshalb deren vollständiger Rückbau nicht zumutbar sei. In seiner Beschwerdeantwort vom 28. Januar 2019 beantragt der Beschwerdegegner 2 die Abweisung der Beschwerde. Der Eventualantrag könne eventuell gutgeheissen werden. Die Parzelle Nr. E.____