Gemäss Akten sei der ehemalige Umschwung von Weideland geprägt gewesen. Die Umgebung sei dem natürlichen Hangverlauf gefolgt. Die Umgebungsgestaltungsarbeiten würden markant in Erscheinung treten und die Einpassung der Baute in die Landschaft verschlechtern. Es RA Nr. 110/2018/152 6 könne nicht auf eine vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verzichtet werden.