Weitere sichtbare Elemente wie die neuen Fenster, das neue Dach oder die Vertäfelung der Innenwände würden darauf hinweisen, dass tiefgreifende Umbauten zu Wohnzwecken und möglicherweise auch Erweiterungen innerhalb des Gebäudes vorgenommen worden seien. Die von der Vorinstanz angeordneten Massnahem seien daher nicht hinreichend, um die strittige Wohnnutzug dauerhaft auszuschliessen. Das verfügte Benützungsverbot stelle keine geeignete Massnahme dar. Der Einschätzung der Vorinstanz, dass der Rückbau der Umgebungsarbeiten nicht verhältnismässig sei, könne nicht gefolgt werden. Gemäss Akten sei der ehemalige Umschwung von Weideland geprägt gewesen.