Beschwerdegegnerin 1 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Frist wurde der nun anwaltlich vertretenen Beschwerdegegnerin 1 mehrmals verlängert. Am 29. März 2017 fand zudem eine Besprechung unter Leitung des Regierungsstatthalters von Interlaken-Oberhasli statt. Ausserdem korrespondierte die Beschwerdegegnerin 1 mit dem Gemeinderat. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 nahm die Beschwerdegegnerin 1 anschliessend Stellung zum Schreiben des AGR. Sie teilte mit, da der Sohn den Landwirtschaftsbetrieb übernehmen werde, biete sich die Chance, das Weidhaus in dieses landwirtschaftliche Gewerbe zu integrieren. Unter diesen ganz anderen Umständen könnte das Vorhaben möglicherweise bewilligt werden.