2011 habe sie den Wohnteil für sich ausbauen wollen. Den ablehnenden Entscheid des AGR habe sie akzeptiert. 2012 habe sie die hintere Dachhälfte neu decken und gleichzeitig aus Stabilitätsgründen Pfosten erneuern müssen. In diesem Zusammenhang sei ihr der Gedanke gekommen, das Stübli herzurichten, um es am Wochenende nutzen zu können. Die Bauverwaltung habe zugestimmt und sie habe mit der Erneuerung begonnen (Stützmauer Aussenbereich, neue Fenster und Türe, Vertäfelung Innenraum). Der bestehende Raum sei flächenmässig nicht vergrössert worden, sondern es sei lediglich eine Zwischenwand weggelassen worden.