1. Die Beschwerdegegnerin 1 war bis Ende 2018 Eigentümerin der Liegenschaft Unterseen Grundbuchblatt Nr. E.________, die sich in der Landwirtschaftszone befindet. Darauf steht das Weidhaus D.________. Am 18. Juli 2011 erkundigte sich die Beschwerdegegnerin 1 bei der Gemeinde nach den Sanierungsmöglichkeiten des Wohnteils. Sie habe vor, eine Wohnung mit Dusche und WC einzubauen. Der Wohnteil sei seit circa 1985 unbewohnt. Das Gebäude sei einsturzgefährdet. Im Übrigen werde die Liegenschaft landwirtschaftlich genutzt, die obere Heudiele diene kurzfristig als Zwischenlager für Heu. Während circa drei Wochen pro Jahr werde Vieh gehalten.