Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr. 17'232.– (Honorar Fr. 15'750.–, Spesen Fr. 250.– und Mehrwertsteuer Fr. 1'232.–). Er erachtet sowohl die Bedeutung der Streitsache als auch die Schwierigkeit des Prozesses als sehr gross. Zudem macht er einen Zuschlag für die Wahrung beutender vermögensrechtlicher Interessen geltend.