Die Wohnungen sind aufgrund der hohen Baukosten (zu welchen noch die Grundstückskosten kommen) zudem nur für sehr wohlhabende Personen erschwinglich. Dies schliesst eine Erstwohnungsnutzung zwar nicht von vornherein aus, zumal es notorisch ist, dass im Saanenland (Gstaad) zahlreiche vermögende Personen ihren Wohnsitz haben.16 Mit einer Fläche von jeweils ca. 150 m2 sind die Wohnungen für Erstwohnungen im Luxussegment – und als solche sollen sie gemäss Ausführungen in der Beschwerdeantwort vermarktet 14 BGE 145 II 99 E. 3, 144 ll 49 E. 2.4 a.E. (Pra 107/2018 Nr. 140). 15 Vgl. dazu auch BGE 145 II 99 E. 3.2.