Fragen Stellung genommen. Mit Verfügung vom 15. März 2019 stellte das Rechtsamt den Parteien eine anonymisierte Kopie dieser Stellungnahme inkl. Beilagen zu und gab ihnen Gelegenheit sich dazu zu äussern. Der Beschwerdegegnerin gab es gleichzeitig Gelegenheit, allfällige bereits bekannte Erwerberinnen und Erwerber der geplanten Wohnungen zu nennen und entsprechende Angebote oder Verträge vorzulegen.