Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte die Beschwerdegegnerin dem Rechtsamt mit, sie habe sich entschieden, keine Projektänderung einzureichen. Die Beschwerdeführenden ihrerseits erhoben am 25. Februar 2019 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Zwischenverfügung vom 24. Januar 2019; diese Beschwerde ist im Zeitpunkt des vorliegenden Entscheids noch beim Verwaltungsgericht hängig. Mit Verfügung vom 27. Februar 2019 nahm das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren wieder auf.