Die Beschwerdeführenden beantragten mit Eingabe vom 14. Januar 2019 die Abweisung des Sistierungsgesuchs; die Gemeinde hat sich nicht vernehmen lassen. Mit Zwischenverfügung vom 24. Januar 2019 sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren. Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte die Beschwerdegegnerin dem Rechtsamt mit, sie habe sich entschieden, keine Projektänderung einzureichen.