3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,3 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf diese eingetreten werden könne. Letztere beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. Dezember 2018 zudem die Sistierung des Beschwerdeverfahrens für die Dauer von drei Monaten. Zur Begründung führte sie aus, sie plane vorliegend zwar Erstwohnungen und setze nicht auf eine spätere Zweitwohnungsnutzung.