1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 11. Mai 2012 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch (Nr. 2012-079) ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen, einem Schwimmbad und Nebenräumen im 1. UG sowie einer unterirdischen Einstellhalle im 2. UG auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3a. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 26. Dezember 2012 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung.