3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz im Betrag von Fr. 1’578.95 zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lengnau, Bau- und Werkabteilung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor