Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 23. Oktober 2018 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 2'100.– festgesetzt. Davon werden den Beschwerdeführenden Fr. 1'400.– und der Beschwerdegegnerin Fr. 700.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den auf sie entfallenden Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.