BSG 154.21) 30 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: RA Nr. 110/2018/150 16 1. Ziff. 4.1.2 des Gesamtentscheides des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 23. Oktober 2018 wird aufgehoben. Soweit das Erstellen von drei Leuchtschriften auf Gebäude A betreffend, wird die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückgewiesen. Insoweit wird die Beschwerde gutgeheissen.