Bei anderen Betrieben ist eine während der Nacht beleuchtete Firmenanschrift dagegen gänzlich unnötig. Wird im konkreten Einzelfall eine Beleuchtung während einer gewissen Zeitspanne als notwendig erachtet, ist im Rahmen des Vorsorgeprinzips zu prüfen, ob allenfalls eine Dimmung des Lichts angebracht ist und wenn ja, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang.