b) Die Beschwerdeführenden rügten in ihrer Einsprache, die nächtlichen Lichtimmissionen würden ihnen, der Natur und der Tierwelt schaden. In ihrer Beschwerde verweisen sie auf zwei Berichte des Bundesamtes für Umwelt BAFU. Sinngemäss machen sie damit geltend, es gebe doch Regelungen für Lichtimmissionen.