s, 4.134.18.12 ff.). Den beurteilenden Stellen war damals bereits bekannt, wie gross das Pharmaziewerk im Vollausbau werden könnte und was hergestellt werden soll. Mögliche Gefährdungen durch das im Überbauungsperimeter zulässige Pharmaziewerk, in dem rekombinante Hämophilie-Therapeutik produziert werden sollen, wurden somit bereits beurteilt. Da die umstrittene Aufstockung der Gebäude B und C nichts an der Risikosituation ändert, kann auf weitere Abklärungen verzichtet werden. Allfällige künftige Nutzungsänderungen wären in einem neuen Baubewilligungsverfahren zu beurteilen, in dem betroffene Nachbarn ihre Rechte wahrnehmen könnten.