___ einen Kurzbericht nach Störfallverordnung11 sowie einen Bericht des Kantonalen Laboratoriums, Abteilung Umweltsicherheit, eingeholt. Auch die Gebäudeversicherung, welche die Brandschutzmassnahmen beurteilte, sowie das beco, das die Arbeitsplatzsicherheit prüfte, und das Amt für Wasser und Abwasser berücksichtigten bei der Beurteilung die allfällige Lagerung bzw. Bearbeitung von gefährlichen Stoffen oder explosivem Material und stimmten dem Vorhaben mit Auflagen zu (vgl. Verfügung der JGK vom 30. April 2015, Ziffern 2.1 Bst. c, 2.2, 2.12, 4.6, 4.10 Bst. s, 4.134.18.12 ff.).