Bei Erlass der KÜO E.________ und der gleichzeitigen Bewilligung der Detailerschliessung sowie der ersten Bauetappe war zudem bereits bekannt, dass die Beschwerdegegnerin im neuen Pharmaziewerk rekombinante Hämophilie-Therapeutika herstellen will. Im damaligen Verfahren prüfte die JGK gestützt auf eine Lärmprognose und die Berichte der zuständigen Fachstellen das mögliche Verkehrsaufkommen, die dadurch zu erwartenden Lärmimmissionen und die Einhaltung der Luftreinhaltungsvorschriften nicht nur hinsichtlich der ersten Ausbauetappe, sondern hinsichtlich des gemäss der KÜO E.________ zulässigen Vollausbaus.10 Die von den Beschwerdeführenden in ihrer Einsprache