_ darf im Perimeter der Überbauungsordnung ein Pharmaziewerk mit 95'000 m2 anrechenbarer Gebäudefläche erstellt werden (Art. 1 und 6 der Überbauungsvorschriften). Bei Erlass der KÜO E.________ und der gleichzeitigen Bewilligung der Detailerschliessung sowie der ersten Bauetappe war zudem bereits bekannt, dass die Beschwerdegegnerin im neuen Pharmaziewerk rekombinante Hämophilie-Therapeutika herstellen will.