c) Mit Verfügung vom 30. April 2015 beschloss die JGK die KÜO E.________ und bewilligte gleichzeitig den Neubau einer pharmazeutischen Produktionsanlage mit mehreren Gebäuden. Die damals bewilligten Gebäude B und C im Sektor 2 waren dreigeschossig und knapp 18 m hoch. Die rechtskräftige Verfügung der JGK prüfte aber 8 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) RA Nr. 110/2018/150 7