durch den vorinstanzlichen Entscheid beschwert und zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten. 2. Mindestanforderungen an die Form a) Die Beschwerdegegnerin beantragt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Die Beschwerde enthalte weder einen Antrag noch eine genügende Begründung. Trotz gewährter Möglichkeit hätten die Beschwerdeführenden die Beschwerde innert der Beschwerdefrist nicht verbessert. Sie könnten sich daher nicht darauf berufen, juristische Laien zu sein.