Das Regierungsstatthalteramt beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme auf ihren Amtsbericht vom 5. September 2018, mit dem sie die Erteilung der Baubewilligung beantragte. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Zuständigkeit und Beschwerdelegitimation