einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Produktionsanlage für rekombinante Hämophilie-Therapeutika. Mit Entscheid vom 29. Juni 2015 wies der Regierungsrat des Kantons Bern die dagegen erhobenen Beschwerden ab und bestätigte den Entscheid der JGK. Das Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 23. September 2015 (VGE 2015/237) sowie das Bundesgericht mit Entscheid vom 22. Dezember 2015 (BGE 1C_559/2015) wiesen eine dagegen erhobene Beschwerde ebenfalls ab.