6. a) Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner Parteikosten in der Höhe von Fr. 2'625.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Zu Gunsten der Beschwerdeführenden werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, eingeschrieben - Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, zur Kenntnis