Nebenbestimmungen für die übrige Nutzung der Anlage / den Quartiertreff: - In den Räumlichkeiten dürfen nur Hintergrundmusik oder ähnliche Tonerzeugnisse mit max. Leq 75 db(A)/10s angeboten werden. - Bei Musikbetrieben oder ähnlichen Tonerzeugnissen, und in jedem Fall ab 22:00 Uhr, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Falls erforderlich, sind die Fenster gegen das Öffnen durch die Besucherinnen und Besucher mit einer geeigneten Schliessvorrichtung abzusichern. - Im Aussenbereich dürfen keine Musik oder ähnliche Tonerzeugnisse angeboten werden.