- Die Eingangstüre muss mit einem automatischen Türschliesser versehen sein. - Lüftungsanlagen und dergleichen müssen die Vorgaben gemäss der Vollzugshilfe Cercle bruit, 6.22 (Lärmtechnische Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen) einhalten. RA Nr. 110/2018/149 19