- Bei Musikbetrieb oder ähnlichen Tonerzeugnissen, und in jedem Fall ab 22:00 Uhr, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. - Im Aussenbereich dürfen keine Musik oder ähnliche Tonerzeugnisse angeboten werden. - Gäste, die im Aussenbereich ausserhalb der bewilligten Konsumationsfläche (bewilligte Aussenplätze) sowie deren bewilligten Öffnungszeit Speisen und/oder Getränke konsumieren, sind ins Lokalinnere zu verweisen. - Die Eingangstüre muss mit einem automatischen Türschliesser versehen sein.