b) Eine gastgewerbliche Betriebsbewilligung wird für ein bestimmtes Grundstück erteilt und legt die Betriebsart und den Umfang des bewilligten Betriebs fest (Art. 6 Abs. 1 GGG28). Eine Betriebsbewilligung A erlaubt einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Art. 6 Abs. 2 Bst. a GGG). Die Betriebsbewilligung lautet auf eine verantwortliche Person, die bestimmte, gastgewerbsrechtliche Anforderungen zu erfüllen hat.