Die Beschwerdeführenden führen diesbezüglich nicht aus, inwiefern der Quartierplan zum Stadtteil 2 für den vorliegenden Fall einschlägige und gerichtlich überprüfbare Beurteilungsspielräume eröffnen würde.27 Eine Relevanz des Quartierplans mit den dazugehörenden Konzepten ist für das vorliegend umstrittene Vorhaben denn auch nicht ersichtlich. 6. Betriebsbewilligung A 24 Vgl. Ausführungen der Stadt Bern zur Quartierplanung, abrufbar unter: «https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/stadtentwicklung/quartierplanungen» 25 Bericht Kurzfassung «Quartierplan Stadtteil G., S. 19 26 Vgl. zum Ganzen 7. Kapitel N 42 f.