d) Die betroffene Parzelle Bern 2 Grundbuchblatt Nr. E.________ befindet sich gemäss Bauklassenplan ausserhalb des Aaretalschutzgebiets. Die entsprechenden Bestimmungen in der Bauordnung der Stadt Bern sind daher nicht anwendbar. Die Beschwerdeführenden berufen sich zudem auf den Quartierplan zum Stadtteil G.________. Die Quartierplanung zeigt, wie sich Berns Quartiere aus stadtplanerischer Sicht weiterentwickeln sollen.24 Der Quartierplan zum Stadtteil 2 erhielt mit der Genehmigung vom 15. Mai 2001 des Gemeinderats der Stadt Bern die Wirkung eines kommunalen Richtplans.25