a) Die Beschwerdeführenden verlangen sinngemäss einen Rückbau des asphaltierten Vorplatzes. Zur Begründung machen sie geltend, die Poststelle habe mittlerweile geschlossen. Mit dem Belassen der Asphaltierung würde das Quartierbild weiterhin empfindlich gestört. Die geplante Umgebungs- und Gartengestaltung widerspreche daher der guten Einordnung in die Siedlung. Auch seien der von der Stadt genehmigte Quartierplan 2 mit dem dazugehörigen Bebauungs- und Aussenraumkonzept und dem Landschafts- und Naturraumkonzept missachtet worden. Schliesslich werde der schützenswerte Charakter des Quartiers, das im «Aareschutzgebiet» liege, verkannt.