Selbst wenn vorliegend aber für die gesamte Fläche mit der Kategorie «Restaurant» gerechnet wird, welche die höchste Mindestzahl an Parkplätzen nach sich zieht, beläuft sich die Anzahl der Autoabstellplätze auf ein Minimum von vier Parkplätzen. Die bereits bestehenden vier Parkplätze befinden sich somit innerhalb der gesetzlichen Bandbreite. Zusätzliche Autoabstellplätze sind nicht geplant und auch nicht notwendig. 5. Vorgartengestaltung / Ortsbild