c) Die Vorinstanz ging von einer Geschossfläche von 99.10 m2 aus und berechnete die Bandbreite für die Autoabstellplätze auf 1 bis 9 Parkplätze. Dabei orientierte sie sich offenbar an den Angaben des Berichts der Baupolizeibehörde der Stadt Bern vom 19. September 2018. Darin beurteilte die Baupolizeibehörde indes nur die gastgewerblich genutzte Fläche. Auch der Raum für Quartieranlässe ist jedoch in die Parkplatzberechnung miteinzubeziehen. Soweit ersichtlich wurden zudem weder die Fläche des Lagers, noch jene 22 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1)