Zudem trägt ein Betriebsende der gesamten Aussenterrasse um 19:00 Uhr der Forderung der Fachstelle nach einer in der Praxis umsetzbaren Lösung Rechnung. Unter Berücksichtigung der Projektänderung und der erwähnten Auflagen ist davon auszugehen, dass das Vorhaben in der Nachbarschaft zu höchstens geringfügigen Störungen führen wird. Das geänderte Bauvorhaben entspricht damit den umweltschutzrechtlichen Vorgaben und ist unter Auflagen bewilligungsfähig. 4. Parkplätze