h) Die Fachstelle nahm eine sorgfältige Untersuchung der vom geplanten Vorhaben ausgehenden Lärmimmissionen vor und begründete ihre Ergebnisse überzeugend und nachvollziehbar. Weder die Parteien noch die übrigen Beteiligten bestreiten die Einschätzungen der Fachstelle. Auch die BVE sieht keine Veranlassung, von den Ergebnissen des Fachberichts abzuweichen.