- Der Betrieb des Quartiertreffraums muss spätestens bis 00:30 Uhr beendet sein. - Bei Veranstaltungen im Quartiertreffraum ist jeweils eine verantwortliche Person zu bezeichnen, welche sich vor Ort befindet und im Innen- und Aussenraum Ruhe und RA Nr. 110/2018/149 12 Ordnung gewährleistet, bis die letzten Besucherinnen und Besucherinnen und Besucher/Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Örtlichkeit verlassen haben.