- Bei Musikbetrieben oder ähnlichen Tonerzeugnissen, und in jedem Fall ab 22:00 Uhr, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Falls erforderlich, sind die Fenster gegen das Öffnen durch die Besucherinnen und Besucher mit einer geeigneten Schliessvorrichtung abzusichern. - Im Aussenbereich dürfen keine Musik oder ähnliche Tonerzeugnisse angeboten werden. - Insofern für den Quartiertreffraum eine direkte Eingangstüre (Aussenfassade) besteht, muss diese mit einem automatischen Türschliesser versehen sein. - Der Betrieb des Quartiertreffraums muss spätestens bis 00:30 Uhr beendet sein.