- Die Eingangstüre muss mit einem automatischen Türschliesser versehen sein. - Lüftungsanlagen und dergleichen müssen die Vorgaben gemäss der Vollzugshilfe Cercle bruit, 6.22 (Lärmtechnische Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen) einhalten.  Für die übrige Nutzung der Anlage/Quartiertreff - In den Räumlichkeiten dürfen nur Hintergrundmusik oder ähnliche Tonerzeugnisse mit max. Leq 75 db(A)/10s angeboten werden. - Bei Musikbetrieben oder ähnlichen Tonerzeugnissen, und in jedem Fall ab 22:00 Uhr, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten.