g) Die Fachstelle kam weiter zum Ergebnis, abgesehen vom Betrieb der Aussenterrasse führe das Vorhaben zu keinen mehr als geringfügigen Störungen in der Anwohnerschaft, sofern folgende Massnahmen/Auflagen umgesetzt würden:  Für den Gewerbebetrieb: - Im gesamten Lokal dürfen nur Hintergrundmusik oder ähnliche Tonerzeugnisse mit max. Leq 75 db(A)/10s angeboten werden. - Bei Musikbetrieb oder ähnlichen Tonerzeugnissen, und in jedem Fall ab 22:00 Uhr, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten.