Die Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute, Cercle Bruit, veröffentlichte Anfang 2019 eine neue Version der Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung des Lärms von öffentlichen Lokalen.19 Die Vollzugshilfe legt für die verschiedenen Schallquellen wie z.B. Musikimmissionen oder Störungen durch Gäste verschiedene Richtwerte für die Planungsund Immissionswerte fest. Auch wenn die Vollzugshilfe des Cercle Bruit kein Gesetz, sondern (nur) eine fachlich abgestützte private Richtlinie darstellt, kann sie nach der Rechtsprechung als Entscheidungshilfe herangezogen werden.20 16 Vgl. BGE 133 II 292 E. 3.3; Urs Walker, a.a.O., S. 65, 81