Der Nutzungszonenplan bezweckt eine dem städtischen Leben förderliche, ausgeglichene und harmonische Besiedlung, die bestmögliche Sicherung von Wohnraum und die Verhinderung störender Einflüsse aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Als ordentlicher Bestandteil der Ortsplanung verfolgt er somit raumplanerische Anliegen. Die Wohnraumerhaltung ist der Stadt Bern ein grosses Anliegen. Deshalb hat sie mit Art. 16a BO eine Bestimmung zum Schutz von bestehendem Wohnraum bei Wohnungsknappheit erlassen. Auch bei der Beschränkung der Nichtwohnnutzung in der Wohnzone auf 10 % gemäss Art. 19 Abs. 2 BO geht es darum, ein genügendes Wohnangebot zu sichern.