c) Das Baugrundstück befindet sich in der Wohnzone, Bauklasse 2. Was in der Wohnzone zulässig ist, bestimmt Art. 19 BO4: «1 Die Wohnzone W dient dem Wohnen sowie nicht störenden Arbeitsnutzungen. 2 Bis 10 Prozent der Bruttogeschossflächen an Arbeitsnutzungen sind gestattet a. in den Lärmempfindlichkeitsstufen II aller Bauklassen; b. in den Lärmempfindlichkeitsstufen III der Bauklassen 2, 3 und E. 4 Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 RA Nr. 110/2018/149 5 3 Bis zu einem Vollgeschoss an Arbeitsnutzungen sind gestattet in den Lärmempfindlichkeitsstufen III