Das Rechtsamt holte daraufhin einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern ein. Im Anschluss an diesen Fachbericht reichte der Beschwerdegegner am 6. März 2019 eine Projektänderung ein (kürzere Öffnungszeiten des Aussenbetriebs). Zudem beantragte er, die von der Fachstelle vorgeschlagenen 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/149 3